Glossar

Treuhandgesellschaft

Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Typische Treuhandschaften: Mittelverwendungskontrolle, Verwaltungstreuhandschaft, Treuhandkommanditbeteiligung. Ein Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Ein spezielles Treuhandgesetz existiert nicht.


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